Eine Wiederholungsprüfung ist bei Gasanlagen bei Fälligkeit unbedingt von Nöten, die unsere erfahrenen und geschulten Prüfingenieure gerne für Sie durchführen.
Zahlen des Bundeskraftfahrtamtes bestätigen uns in unserer Entscheidung Ihnen die Gasanlagenprüfungen gem. §41a StVZO bei Fälligkeit der Wiederholungsprüfung anzubieten, denn seit Jahren steigen die Zulassungszahlen der Gasfahrzeuge.
Das Interesse an gasbetriebenen Kraftfahrzeugen nimmt und nahm vermutlich durch die Reduktion des Mineralölsteuersatzes auf Erd- und Flüssiggas bis zum Jahr 2019 zu.

Folgende Punkte prüfen wir bei einer Wiederholungsprüfung:
- Feststellung der Identität des Fahrzeugs und der Gasanlage
- Übereinstimmung der Bauteile der eingebauten Gasanlage mit den der Unterlagen + ob diese wie vorgeschrieben eingebaut und befestigt sind
- ob die Gasanlage für das Fahrzeug geeignet ist
- Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen
- Zustand der Gasanlage
- Dichtheit der Gasanlage
Unterlagen, die Sie folglich mitbringen müssten:
- Fahrzeugpapiere
- Unterlagen der Gasanlage
- Benutzerhandbuch der Gasanlage
- Einbauhandbuch der Gasanlage
Wenn wir die Wiederholungsprüfung positiv abgeschlossen haben, wird die Gasanlage bei Ihrer Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere Ihres Fahrzeugs eingetragen.